http://www.rifferswil.ch/de/aktuelles/aktuellesinformationen/?action=showinfo&info_id=1747979
01.02.2023 23:35:33
Der Bund und die Kantone haben die gesamte Schweiz zum Vogelgrippe-Kontrollgebiet erklärt. Deshalb gelten bis mindestens 15. Februar 2023 die folgenden Massnahmen für alle Geflügelhaltungen, unabhängig von ihrer Grösse oder der Anzahl gehaltener Tiere:
Registrierungspflicht
Wer Geflügel hält, ist verpflichtet, dies dem Veterinäramt zu melden.
Am einfachsten geht dies mit dem QR-Code (siehe Anhang).
Sie können auch via die Kurz-URL www.zh.ch/vogelgrippe zum Registrierungs-Link gelangen oder den Kundenservice des Veterinäramts unter Telefon 043 259 41 41 erreichen.
Dokumente | Anweisung_Veterinaeramt_Kanton_Zurich.pdf (pdf, 192.3 kB) QR-Code_Gefluegelregistrierung.jpg (jpg, 102.1 kB) |
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