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Information zu Blaualgen

In unseren Seen und Fliessgewässern kommen Blaualgen das ganze Jahr über weit verbreitet vor. Unter optimalen Bedingungen können sie sich explosionsartig vermehren (Blaualgenblüte). Einige Blaualgen können bei der Blüte Stoffwechselprodukte bilden, die für Mensch und Tier giftig sind. Es ist anzunehmen, dass Blaualgenblüten in Zukunft häufiger auftreten.

 

Das Verschlucken von geringen Mengen kann für Menschen und Hunde gesundheitsgefährdend sein. Nach dem Kontakt können unter anderem Haut- und Schleimhautreizungen oder Vergiftungssymptome auftreten. Immer wieder sterben zudem Hunde, weil sie beim Spielen oder Baden Wasser verschlucken oder trinken, das mit Blaualgen belastet ist. Ebenso kann für Hunde eine Gefahr entstehen, wenn diese durch trübes, mit Blaualgen belastetes Wasser laufen und danach ihre Pfoten oder ihr Fell trockenlecken.

 

Während der Blüte sind Blaualgen sichtbar, ausserhalb der Blüte sind sie farblos. Das Wasser ist bei einer Blüte trüb und es können Flocken, Schlieren oder Schaumteppiche entstehen. Auch farblich sind verschiedenste Ausprägungen möglich. Blaualgen können im freien Wasser und im Uferbereich auf Wasserpflanzen oder Steinen wachsen. Auch bei angeschwemmten Algenansammlungen am Ufer ist Vorsicht geboten.

 

Blaualgen können in allen Gewässern kurzfristig auftreten und sich innerhalb weniger Stunden ebenso plötzlich wieder auflösen. Eine konstante Überwachung aller Gewässer des Kantons betreffend Vorkommen von Blaualgen oder die kurzzeitige Absperrung von Gebieten ist daher kaum möglich und nicht zielführend. Der beste Schutz vor gesundheitlichen Risiken besteht darin, die Bevölkerung aufzuklären sowie Badegäste und Hundehaltende mit Verhaltensempfehlungen zu befähigen, die Situation eigenständig einzuschätzen und danach zu handeln.

 

Die für die einzelnen Fachbereiche zuständigen kantonalen Behörden (AWEL, Veterinäramt, Kantonales Labor) haben zudem eine Webseite unter zh.ch/blaualgen mit weiteren Informationen für die Bevölkerung erstellt.

 


Dokument Verhaltensempfehlungen_Blaualgen.pdf (pdf, 40.0 kB)


Datum der Neuigkeit 18. Apr. 2024