Revision Gebührentarif per 1.1.2023Revision Gebührentarif per 1.1.2023 Der Gemeinderat Rifferswil hat mit Gemeinderatsbeschluss vom 22.11.2022, gestützt auf Art. 5 der Gebührenvorordnung der Gemeinde Rifferswil vom 01.01.2018, den Gebührentarif überarbeitet. Der revidierte Gebührentarif der Politischen Gemeinde Rifferswil tritt per 1. Januar 2023 in Kraft. Der Gemeinderatsbeschluss sowie der aktualisierte Gebührentarif liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Rifferswil, Jonenbachstrasse 1, 8911 Rifferswil, während den Öffnungszeiten zur Einsicht auf. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Datum der Neuigkeit 29. Nov. 2022
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