Vogelgrippe - Massnahmenverlängerung bis Ende April 2023Verlängerung Schutzmassnahmen bis Ende April 2023 Genauere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Kantons Zürich unter der Rubrik "Umwelt&Tiere".
Aufgrund des anhaltenden Wildvogelzuges und der aktuellen epidemiologischen Lage haben Bund und Kantone entschieden, die Massnahmen zum Schutz vor der Vogelgrippe im Kontrollgebiet bis mindestens 30. April 2023 zu verlängern. Alle registrierten Geflügelhalterinnen und -halter werden heute vom Veterinäramt per Mail oder Schreiben direkt über die Verlängerung informiert.
Somit gelten bis mindestens 30. April 2023 für sämtliche Geflügelhaltungen in der Schweiz diese Auflagen: Um Hausgeflügel wirksam vor der Vogelgrippe zu schützen, muss der Kontakt mit Wildvögeln unterbunden werden. Bund und Kantone haben hierfür drei Varianten ausgearbeitet, von denen eine umgesetzt werden muss:
Weiter müssen Hühnervögel von Wasser- und Laufvögeln getrennt gehalten werden. Ebenfalls müssen Hygienemassnahmen umgesetzt werden. Die Geflügelhaltenden sollen – insbesondere wo es zu Unruhe in der Herde kommt – den Tieren zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten als Kompensation zur räumlichen Restriktion anbieten.
Registrierungspflicht Wer Geflügel hält, ist verpflichtet, dies dem Veterinäramt zu melden. Am einfachsten geht dies mit dem QR-Code (siehe Anhang). Sie können auch via die Kurz-URL www.zh.ch/vogelgrippe zum Registrierungs-Link gelangen oder den Kundenservice des Veterinäramts unter Telefon 043 259 41 41 erreichen.
Datum der Neuigkeit 10. März 2023
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