Neue Gemeindeordnung geht in die VernehmlassungGemeindeordnung 2021 Vernehmlassung
Mit Inkrafttreten des neuen Gemeindegesetzes per 1.1.2018 ist den Zürcher Gemeinden vier Jahre Zeit eingeräumt worden, ihre Gemeindeordnungen an das neue Recht anzupassen. Basierend auf der vom kantonalen Gemeindeamt zur Verfügung gestellten Mustervorlage hat der Gemeinderat die aus dem Jahr 2010 stammende Rifferswiler Gemeindeordnung vollständig überarbeitet und dem Gemeindeamt des Kantons Zürich zur Vorprüfung eingereicht. Die Stellungnahme liegt vor und lässt den nächsten Schritt zu.
Im Rahmen einer Vernehmlassung besteht nun für die Öffentlichkeit die Möglichkeit der Mitsprache. Die totalrevidierte GO Rifferswil liegt zur Einsichtnahme in der Gemeindekanzlei auf und ist auf der Homepage aufgeschaltet (www.rifferswil.ch). Für die Beantwortung von Fragen stehen sowohl der Gemeindepräsident Christoph Lüthi als auch der Gemeindeschreiber Bruno Hänni zur Verfügung. Allfällige Einwendungen oder Begehren haben bis spätestens 22. März 2021 schriftlich und mit Begründung an den Gemeinderat, c/o Gemeindekanzlei, Jonenbachstrasse 1, 8911 Rifferswil, zu erfolgen oder elektronisch an folgende Adressen: gp.christoph.luethi@rifferswil.ch und gemeinde@rifferswil.ch).
Die neue GO Rifferswil erfordert die Zustimmung durch den Souverän an der Urne und sodann muss sie, um in Rechtskraft erwachsen zu können, vom Regierungsrat noch genehmigt werden.
Rifferswil, im Februar 2021
Gemeinderat Rifferswil Dokument GO_2021_Vernehmlassung.pdf (pdf, 7635.0 kB) Datum der Neuigkeit 4. Feb. 2021
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