https://www.rifferswil.ch/de/soziales/sozialedienste/welcome.php?dienst_id=4856
28.03.2024 16:49:15


Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB)


Alimentenhifle / Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen und Inkasso

Werden Ehegatten- und/oder Kinderalimente nicht vollumfänglich, verspätet oder gar nicht bezahlt, kann das Inkasso einer Alimentenhilfestelle übertragen werden. Bei Kinderalimenten besteht zusätzlich allenfalls ein Anspruch auf Alimentenbevorschussung. Zuständig für die Beratung, Unterstützung und Umsetzung dieser Aufgaben sind die Alimentenhilfestelle des Amtes für Jugend und Berufsberatung des Kantons Zürich (AJB).

Weitere Informationen: Alimentenhilfe | Kanton Zürich (zh.ch)

Kontakt:
Amt für Jugend und Berufsberatung
Alimentenhilfe der Bezirke Affoltern und Dietikon
Badenerstrasse 5
8953 Dietikon
Tel. 043 259 93 00
E-Mail: alh.dietikon@ajb.zh.ch


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