https://www.rifferswil.ch/de/soziales/sozialedienste/welcome.php?dienst_id=4859
29.03.2024 12:17:21


SVA Zürich


Ergänzungsleistungen (EL)

Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV helfen dort, wo Renten und Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Sie sind Teil der Sozialversicherungen gemäss eidgenössischem Recht sowie kantonalen Beihilfen und sind daher ein wichtiger Bestandteil der staatlichen Vorsorge (1. Säule).
Diese Leistungen wurden für AHV- und IV-Renterinnen und -Rentner geschaffen, die in finanziell bescheidenen Verhältnissen leben oder hohe Heimkosten zu tragen haben. Sie gewährleisten den Rentenberechtigten ein angemessenes, am Bedarf orientiertes Mindesteinkommen und sind Bedarfs- und keine Sozialhilfeleistungen. Wer die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, hat einen Rechtsanspruch auf Leistungen.


zur Übersicht