Für den Erwerb einer Waffe oder einem wesentlichen Waffenbestandteil wird ein Waffenerwerbsschein benötigt.
Folgende Voraussetzung muss der Erwerber erfüllen:
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Sie dürfen nicht unter Beistandschaft oder Vorsorge stehen.
- Sie dürfen nicht zur Annahme Anlass geben, dass Sie sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährden.
- Sie dürfen nicht wegen gewalttätiger oder gemeingefährlicher Handlung oder wegen wiederholt begangener Verbrechen oder Vergehen im Strafregister eingetragen sein.
Um einen Waffenerwerbsschein zu erhalten müssen Sie das dafür vorgesehene Gesuch ausfüllen. Das Gesuch ist auf der Seite von Suisse ePolice zu finden. Das ausgefüllte Gesuch ist mit folgenden Unterlagen bei der Gemeindeverwaltung Rifferswil abzugeben:
- Auszug aus dem schweizerischen Strafregisterauszug im Original (nicht älter weder 3 Monate). Erhältlich bei der Post (persönliche Vorsprache) oder auf der Homepage der EJPD.
- Kopie eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte; für Ausländer mit Bewilligung in der Schweiz, Kopie des Ausländerausweises.
- Für Personen mit Wohnsitz im Ausland und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung mit Wohnsitz in der Schweiz; eine amtliche Bestätigung ihres Wohnsitz- bzw. Heimatstaates, wonach sie dort zum Erwerb der Waffen oder des/der wesentlichen Waffenbestandteils/e berechtigt sind.
Die Ausstellung eines Waffenerwerbsscheins nimmt etwa einen Monat Bearbeitungszeit in Anspruch.
Die häufigsten Fragen und die entsprechenden Antworten zum neuen Waffenrecht finden Sie hier.