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Ordentliche Einbürgerung

Zuständiges Amt: Kanzlei
Verantwortlich: Molleman, Laura

Voraussetzungen:

  • Besitz der C-Bewilligung
  • Seit 10 Jahren in der Schweiz lebend (bei 12 – 18-jährigen wird doppelt gezählt)
  • mind. 2 Jahre im Kanton Zürich wohnhaft
  • mind. 2 Jahre in der Gemeinde Rifferswil wohnhaft

Weitere Informationen finden Sie auf: Ordentliche Einbürgerung | Kanton Zürich (zh.ch) oder bei uns auf der Gemeinde.

 

Einreichung Einbürgerungsgesuch:

Sie können das Gesuch entweder online oder auf brieflichem Weg senden. Der elektronische Weg wird bevorzugt.

Mit folgendem Link gelangen Sie zu weiteren Informationen und der elektronischen Einreichung des Gesuchs: Bitte melden Sie sich an. (zh.ch)

Wenn Sie das Einbürgerungsgesuch auf postalem Weg versenden möchten, bitten wir Sie die angefügten Formulare auf dieser Seite zu verwenden. 

Bitte bereiten Sie alle Dokumente vor und beachten Sie die geltenden Fristen. Prüfen Sie noch einmal ob Sie alle Dokumente vollständig haben und ordnen Sie diese der Reihe nach. Senden Sie das Gesuch mit den dazugehörigen Dokumenten an folgende Adresse:

Gemeindeamt
Abteilung Einbürgerungen
Wilhelmstrasse 10
8005 Zürich

Die ordentliche Einbürgerung dauert ungefähr 2 Jahre.

 

Gebühren:

Ausländerinnen und
Ausländer
Gemeinde Kanton Bund
unter 25-Jährige

halbe Gebühr der 
Gemeinde

CHF 250 CHF 100 / 50
(unter 18 Jahre)
über 25-Jährige Gebühr der Gemeinde CHF 500 CHF 100 / 150
(Ehepaar)
einbezogene Kinder kostenlos kostenlos kostenlos
Abweisung Gebühr der Gemeinde CHF 200 CHF 300

 

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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