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Einbürgerungsverfahren

Zuständiges Amt: Kanzlei
Verantwortlich: Molleman, Laura

Bedeutung des Bürgerrechts

Die Einbürgerung ist Voraussetzung für die Ausübung der politischen Rechte in Bund, Kanton und Gemeinde. Da die Schweiz eine direkte Demokratie ist, hat die Einbürgerung – als Aufnahme in den Kreis der Stimmberechtigten – eine wichtige staats- und gesellschaftspolitische Bedeutung.

Neben dem Stimm- und Wahlrecht sind weitere Rechte und Pflichten an das Bürgerrecht geknüpft, so das Recht auf diplomatischen Schutz im Ausland, das Ausweisungsverbot, das Auslieferungsverbot und die Militärdienstpflicht.

Die Einbürgerung ist eine wichtige Etappe der Integration in die Schweizerische Gesellschaft. Integration im Kontext des Bürgerrechts meint einen bestimmten Integrationsgrad, der erreicht sein muss, um eingebürgert zu werden

Dreistufigkeit des Schweizer Bürgerrechts

Jede Schweizerin und jeder Schweizer verfügt über ein Gemeindebürgerrecht, ein Kantonsbürgerrecht und das Schweizer Bürgerrecht. Diese drei Bürgerrechte bilden eine untrennbare Einheit.

Am Einbürgerungsentscheid sind Behörden auf Stufe Gemeinde, Kanton und Bund beteiligt, was viele Schnittstellen bedingt und teilweise lange Verfahren zur Folge hat.

 


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