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Erleichterte Einbürgerung

Zuständiges Amt: Kanzlei
Verantwortlich: Molleman, Laura

Voraussetzungen:

  • Besitz der C-Bewilligung
  • Seit 10 Jahren in der Schweiz lebend
  • mind. 2 Jahre im Kanton Zürich wohnhaft
  • mind. 2 Jahre in der Gemeinde Rifferswil wohnhaft 
    • Bei verheirateten Personen:
      • Ich bin mit einer Person verheiratet, die das Schweizer Bürgerrecht besitzt und vor der Eheschliessung bereits Schweizer/in war.
      • Ich bin seit mind. 3 Jahren mit meiner Partnerin / meinem Partner verheiratet.
    • Kinder und Jugendliche
      • Meine Mutter oder mein Vater wurde eingebürgert. Ich bin noch nicht 22 Jahre alt.
      • Bei meiner Geburt war ein Elternteil bereits Schweizer.
      • Ich bin noch nicht 18 Jahre alt. Ich bin staatenlos.
      • Ich gehöre zur Dritten Ausländergeneration (Eltern und Grosseltern haben schon in der Schweiz gelebt).

Bestellung und Einreichung des Gesuchs:

Sie bestellen das Gesuchformular direkt beim SEM (ch@sem.admin.ch). Sie schicken das Gesuch per Post zum Staatssekretariat für Migration (SEM, Bund).

Die erleichterte Einbürgerung dauert ungefähr 2 Jahre.

Weitere Informationen finden Sie mittels folgendem Link: Verheiratet mit einer Schweizerin oder einem Schweizer (admin.ch)

 

Gebühren:

Bei der erleichterten Einbürgerung erhebt das Staatssekretariat für Migration (SEM) eine Gebühr. Die Gebühr beträgt CHF 900. Für Personen unter 18 Jahren beträgt die Gebühr CHF 650.


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