Voraussetzungen:
- Besitz der C-Bewilligung
- Seit 10 Jahren in der Schweiz lebend
- mind. 2 Jahre im Kanton Zürich wohnhaft
- mind. 2 Jahre in der Gemeinde Rifferswil wohnhaft
- Bei verheirateten Personen:
- Ich bin mit einer Person verheiratet, die das Schweizer Bürgerrecht besitzt und vor der Eheschliessung bereits Schweizer/in war.
- Ich bin seit mind. 3 Jahren mit meiner Partnerin / meinem Partner verheiratet.
- Kinder und Jugendliche
- Meine Mutter oder mein Vater wurde eingebürgert. Ich bin noch nicht 22 Jahre alt.
- Bei meiner Geburt war ein Elternteil bereits Schweizer.
- Ich bin noch nicht 18 Jahre alt. Ich bin staatenlos.
- Ich gehöre zur Dritten Ausländergeneration (Eltern und Grosseltern haben schon in der Schweiz gelebt).
Bestellung und Einreichung des Gesuchs:
Sie bestellen das Gesuchformular direkt beim SEM (ch@sem.admin.ch). Sie schicken das Gesuch per Post zum Staatssekretariat für Migration (SEM, Bund).
Die erleichterte Einbürgerung dauert ungefähr 2 Jahre.
Gebühren:
Bei der erleichterten Einbürgerung erhebt das Staatssekretariat für Migration (SEM) eine Gebühr. Die Gebühr beträgt CHF 900. Für Personen unter 18 Jahren beträgt die Gebühr CHF 650.