Nutzungsplanung: Privater Gestaltungsplan "Kiesgrube, Jonenbachstrasse und Steinhaus" - Öffentliche AuflageÖffentliche Auflage Der Private Gestaltungsplan "Kiesgrube, Jonenbachstrasse und Steinhaus" (Grundstücke Kat.-Nrn. 1576, 1578 und 1579) wird zuhanden der öffentlichen Auflage und Anhörung gemäss § 7 Planungs- und Baugesetz (PBG) vor seiner Festsetzung aufgelegt. Der Gestaltungsplan bezweckt den Neubau einer Wohnüberbauung im Sinne einer qualitätsvollen Innenentwicklung verbindlich zu regeln. Auf eine Abweichung bzw. Überschreitung gemäss der Regelbauweise im Rahmen des privaten Gestaltungsplans wird verzichtet. Die Unterlagen zum privaten Gestaltungsplan umfassen den Situationsplan, die Gestaltungsplanvorschriften und den Planungsbericht nach § 47 RPV.
Rechtliche Hinweise Die Akten liegen während 60 Tagen vom 9. Mai 2025 bis am 9. Juli 2025 an der Jonenbachstrasse 1, 8911 Rifferswil, in der Gemeindeverwaltung Rifferswil, zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Während der Auflagefrist können sich alle interessierten Personen zur Planvorlage äussern. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist, bis spätestens am 9. Juli 2025 (Datum Poststempels) schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Rifferswil, Abteilung Hochbau, Jonenbachstrasse 1, 8911 Rifferswil, einzureichen. Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Zustimmung durch den Gemeinderat entschieden.
Kontaktstelle Gemeindeverwaltung Rifferswil, Abt. Hochbau, Jonenbachstrasse 1, 8911 Rifferswil
Datum der Neuigkeit 9. Mai 2025
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