HundewesenHundeAlle Hunde und alle Welpen müssen vor der Abgabe, oder aber spätestens bis drei Monate nach der Geburt, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank der AMICUS registriert sein. MeldepflichtJegliche Hundehaltung hat der Hundehalter innert 10 Tagen bei der Gemeindeverwaltung zu melden. Bitte füllen Sie das Anmeldeformular aus und bringen Sie den Heimtierpass/Heimtierausweis mit. Prüfen Sie, ob Ihre Versicherungsgesellschaft bei der Privathaftpflichtversicherung die Hundehaltung mit mindestens CHF 1 Mio. Deckung einschliesst. Diese Meldepflicht gilt auch für die Abgabe oder den Tod eines Hundes. VerabgabungDie Rechnung der Hundesteuer wird Ihnen im März zugestellt. Weitere Informationen über die rechtlichen Grundlagen finden Sie auf der Website vom Veterinäramt Zürich. AusbildungspflichtSeit dem 1. Juni 2025 gilt eine neue Ausbildungspflicht. Ausbildungsanforderungen entnehmen Sie bitte auf der Homepage des Veterinäramtes Kanton Zürich.
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