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Gesuch Miete Engelscheune

Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle
Verantwortlich:

Anfragen bezüglich Miete der Engelscheune sind schriftlich an die Einwohnerkontrolle Rifferswil, ewk@rifferswil.ch, einzureichen.

Die Einwohnerkontrolle Rifferswil wird sich, aufgrund Ihrer Anfrage, mit Ihnen in Verbindung setzten und Sie über die Verfügbarkeit informieren.

Gast-/Festwirtschaftsbetrieb - was ist zu beachten?

Wird am Anlass ein vorübergehend bestehender Betrieb (Gast-/Festwirtschaft) oder ein Barbetrieb mit Alkoholausschank geführt, benötigt der Betreiber ein Wirtschaftspatent. Das Patentgesuch ist bei der Gemeindeverwaltung Rifferswil einzureichen.

Ebenfalls ist für das Hinausschieben der Schliessungsstunde eine Bewilligung bei der Gemeinde zu beantragen.

Allgemeinde Informationen

Für ortsansässige Personen, Vereine und Organisationen pro Tag

(bis max. 24 Std. / inbegriffen sind Nutzung komplette Ausstattung, Strom und Heizung)

CHF 200.00

Für nicht ortsansässige Personen, Vereine und Organisationen pro Tag

(bis max. 24 Std. / inbegriffen sind Nutzung komplette Ausstattung, Strom und Heizung)

CHF 350.00

Karitative Anlässe (z.B. Blutspenden)

Gebührenfrei

Kurse (Einwohner / auswärtige Personen)

Nach individueller

Vereinbarung

Fehlendes oder defektes Geschirr

(vgl. Art. 19 Gebührentarif Gemeinde Rifferswil)

Nach Aufwand

Patent vorübergehend bestehende Betriebe / Festwirtschaften

CHF 50.00

Patent vorübergehend bestehende Betriebe / Festwirtschaften mit Barbetrieb

CHF 100.00

Hinausschieben der Schliessungsstunde

CHF 100.00

 

Die Benützungsgebühr für kulturelle Veranstaltungen wird vom Gemeinderat von Fall zu Fall festgelegt. 

Fehlendes oder defektes Geschirr wird nach Aufwand verrechnet gemäss Gebührentarif.

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