Grüngut
Abfallgebühren 2024
Die Abfallgebühren 2024 für das Grüngut werden, gestützt auf die Abfallverordnung vom 01.09.1992, wie folgt festgesetzt:
- Jahrespauschale Einpersonenhaushalt CHF 90.00 (unverändert)
- Jahrespauschale Mehrpersonenhaushalt CHF150.00 (unverändert)
Alle Tarife zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Was gehört in das Grüngut?
- Sämtliches organisches Material wie Rüstabfälle aus der Küche oder Gartenabraum.
Was gehört nicht in das Grüngut?
- Tontöpfe, Wurzelstöcke, Steine
- Speisereste (gehören in den Hauskehricht)
Bereitstellung der organischen Abfälle in für die Kammschüttung (maschinelle Leerung) geeigneten Normcontainern der Grösse 140, 240, 660 l oder Stahlcontainern von 800 l sowie mit verrottbarer Schnur gebündelte Äste, Baumschnitt, Schilf, Stauden, Sträucher. Bündel nicht länger als 1.50 m und max. 30 kg schwer. Durchmesser der Äste usw. nicht mehr als 6 cm.
|
|
Hauskehricht
Was gehört in den Hauskehricht?
- Gesamter nicht wiederverwertbarer Hauskehricht
1 x pro Woche, in der Regel montags ab 06.30 Uhr
Bitte beachten Sie folgende Ausnahmen:
Keine Sammlung am
- Neujahrstag 01.01.2024 -> Ersatz-Sammeltag Mittwoch 03.01.2024
- Ostermontag 01.04.2024 -> Ersatz-Sammeltag Dienstag 02.04.2024
- Pfingstmontag 20.05.2024 -> Ersatz-Sammeltag am Dienstag 21.05.2024
In den offiziellen Kehrichtsäcken des Bezirks Affoltern (Verkaufsstelle Rifferswil: Volg-Laden, Dorfzentrum).
|
|
Sonderabfall, Sperrgut, Altmetall und Elekrogeräte
Abfallgebühren 2024
Die Abfallgebühren 2024 für den Sonderabfall, Sperrgut, Altmetall und Elektrogeräte werden, gestützt auf die Abfallverordnung vom 01.09.1992, wie folgt festgesetzt:
- Jahrespauschale Einpersonenhaushalt CHF 70.00 (unverändert)
- Jahrespauschale Mehrpersonenhaushalt CHF 130.00 (unverändert)
- Jahrespauschale Landwirtschaftsbetriebe und Gewerbe CHF 70.00 (unverändert)
Alle Tarife zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
|
|