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Hundekontrolle An-/Abmeldung

Der Halter/die Halterin des Hundes ist verpflichtet der Gemeinde die Haltung von Hunden innert zehn Tagen zu melden. Dieselbe Meldefrist gilt für Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel oder für den Tod des Hundes.

Bringen Sie zur Anmeldung den Heimtierausweis (inkl. Chip-Nr.) sowie die Bestätigungen aller bereits absolvierten Hundekurse mit.

Für die ordentliche Meldung wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 20.00 erhoben. Für verspätete Meldungen wird Fr. 40.00 verrechnet. Das Nichteinhalten der Meldefrist wird mit einer Ordnungsbusse bestraft. Das Formular „Hundekontrolle An- und Abmeldung“ können Sie bereits ausgefüllt mitbringen. Ansonsten wird Ihnen das Formular bei der An-/Abmeldung ausgehändigt.

Aktionen
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Verantwortliche Person: Dominique Kern
Zuständige Instanz: Einwohnerkontrolle

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