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Einwohnerkontrolle - Adressauskunft
Erklärungen zum Ausfüllen des Formulars
Unsere Adressauskünfte richten sich nach den Bestimmungen des Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) und des Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG). Die Adressauskunft beinhaltet aus Datenschutzgründen nur: Name, Vorname, Zuzugs-/Wegzugsdatum und die Adresse in Rifferswil. Für Auskünfte über Zuzugs- und Wegzugsort, Gebutsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort einer Person ist dem Gesuch zusätzlich ein Interessenachweis beizulegen.

Die betroffene Person kann die Bekanntgabe ihrer Personendaten an Private gemäss § 22 IDG sperren lassen. Gemäss § 23 kann das öffentliche Organ die Bekanntgabe von Informationen ganz oder teilweise verweigern oder schiebt sie auf, wenn eine rechtliche Bestimmung oder ein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse entgegensteht.

Bitte füllen Sie die mit einem Stern gekennzeichneten Formularfelder vollständig aus.

Voraussetzungslose Auskünfte Fr. 15.00
Auskunft, wenn berechtigtes Interesse vorausgesetzt wird Fr. 30.00
Nötige Unterlagen
Interessenachweis (Erweiterte Adressauskunft)
Verfahren
Sobald wir Ihr Begehren erhalten haben, werden wir es prüfen. Nach erfolgreicher Prüfung werden Sie die Auskunft und die Rechnung per Post erhalten.
Absender / Absenderin(Gesuchstellende Person)
Anrede*
falls keine Nummer vorhanden, bitte keine vermerken
Begehren um Information / Bestätigung über
falls keine Nummer vorhanden, bitte keine vermerken
Grund der Anfrage(Interessensnachweis)
nur PDF-Dateien, max. 5 MB
Weitere Bemerkungen
E-Mail-Adresse für Bestätigung
 
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