Notfallhilfe für Selbständigerwerbende und KleinstbetriebeDie behördlich getroffenen Massnahmen treffen unsere Wirtschaft sehr. Für jeden Betrieb, ob im Kleinstbetrieb oder in einer grösseren Firma ist diese Situation eine grosse Herausforderung. Die einen kämpfen unmittelbar ums Überleben, andere geraten in finanzielle Engpässe, Existenzängste belasten und lähmen uns. Der Bund und Kanton versucht mit verschiedensten Instrumenten die Wirtschaft zu unterstützen. Dafür stehen namentlich folgende Instrumente zur Verfügung
Im angefügten Dokument
Alle Unternehmungen bis 200 Stellenprozent und Selbständigerwerbende haben in absoluter Notsituation die folgende Möglichkeit. Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat ein Corona-Hilfspaket verabschiedet. Ziel ist es, in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden auf rasche und möglichst unbürokratische Weise den Selbstständig erwerbenden, die durch die aktuelle Situation in eine Notlage geraten, helfend unter die Arme zu greifen. Die Notfallhilfe richtet sich an Kleinst- und Einzel-Unternehmen mit maximal zwei Vollzeitstellen. Die Notfallhilfe dient der privaten Existenzsicherung. Nähere Erläuterungen zum Antrag und Informationen zu den anderen vom Bund gesprochenen Unterstützungsleistungen können dem Anmeldeformular entnommen werden. Bei Fragen können Sie sich bei der Gemeindeverwaltung Rifferswil unter 044 764 11 50 melden oder unter 044 762 56 74 auch telefonisch an die Abteilung Soziales und Gesellschaft der Stadt Affoltern am Albis wenden. Wir hoffen, dass wir Sie mit diesem Angebot in dieser schwierigen Zeit unterstützen können. Gemeinderat Rifferswil
Datum der Neuigkeit 29. März 2020
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