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Grüngut
Abfallgebühren 2023
Die Abfallgebühren 2023 für das Grüngut werden, gestützt auf die Abfallverordnung vom 01.09.1992, wird folgt festgesetzt
- Jahrespauschale Einpersonenhaushalt CHF 90.00
- Jahrespauschale Mehrpersonenhaushalt CHF 150.00
Was gehört in das Grüngut?
- Sämtliches organisches Material wie Rüstabfälle aus der Küche oder Gartenabraum.
Was gehört nicht in das Grüngut?
- Tontöpfe, Wurzelstöcke, Steine
- Speisereste (gehören in den Hauskehricht)
Bereitstellung der organischen Abfälle in für die Kammschüttung (maschinelle Leerung) geeigneten Normcontainern der Grösse 140, 240, 660 l oder Stahlcontainern von 800 l sowie mit verrottbarer Schnur gebündelte Äste, Baumschnitt, Schilf, Stauden, Sträucher. Bündel nicht länger als 1.50 m und max. 30 kg schwer. Durchmesser der Äste usw. nicht mehr als 6 cm.
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Hauskehricht
Was gehört in den Hauskehricht?
- Gesamter nicht wiederverwertbarer Hauskehricht
1 x pro Woche, in der Regel montags ab 06.30 Uhr
Bitte beachten Sie folgende Ausnahmen:
Keine Sammlung am
- Ostermontag 10.04.2023 -> Ersatz-Sammeltag Samstag 08.04.2023
- Tag der Arbeit 01.05.2023 -> Ersatz-Sammeltag Samstag 29.04.2023
- Pfingstmontag 29.05.2023 -> Ersatz-Sammeltag am Samstag 27.05.2023
- Weihnachten 25./26.12.2023 -> Ersatz-Sammeltag am Mittwoch 27.12.2023
In den offiziellen Kehrichtsäcken des Bezirks Affoltern (Verkaufsstelle Rifferswil: Volg-Laden, Dorfzentrum)
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Sonderabfall, Sperrgut, Altmetall und Elekrogeräte
Sonderabfallgebühren 2023
- Jahrespauschale Einpersonenhaushalt CHF 70.00
- Jahrespauschale Mehrpersonenhaushalt CHF 130.00
- Jahrespauschale Landwirtschaftsbetriebe u. Gewerbe CHF 70.00
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