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Hundehaltung - Leinenpflicht im Wald und am Waldrand
Aufgrund der Anpassung des kantonalen Jagdgesetzes wurde ebenfalls das HundegesetzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. betr. Leinenpflicht im Wald und am Waldrand ergänzt. Deshalb gilt jeweils vom 1. April bis 31. Juli im Wald und bis 50 Meter ausserhalb des Waldes eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde.
Die Medienmitteilung der Fischerei- und JagdverwaltungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Kanton Zürich gibt über die Gesetzesanpassung Auskunft.