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Informationen zu den Erneuerungswahlen 2026-2030
Am 8. März 2026 (1. Wahlgang) und am 14. Juni 2026 (allfälliger 2. Wahlgang) finden in der Gemeinde Rifferswil die Gesamterneuerungswahlen statt.
Behörden der Politischen Gemeinde
Die folgenden Gemeindebehörden werden gewählt:
- 6 Mitglieder einschliesslich Präsidium des Gemeinderats
- 5 Mitglieder einschliesslich Präsidium der Schulpflege, wobei das Schulpräsidium von Amtes wegen Mitglied des Gemeinderats ist
- 5 Mitglieder einschliesslich Präsidium der Rechnungsprüfungskommission.
Gemäss Gemeindeordnung der Gemeinde Rifferswil findet die Wahl der Gemeindebehörden mit leeren Wahlzetteln statt, wobei ein Beiblatt mit allen gemeldeten Kandidaturen beigelegt wird. Für die Anmeldung einer Kandidatur ist das entsprechende Wahlvorschlagsformular auszufüllen und der Gemeindekanzlei einzureichen. Zusätzlich müssen für alle Mehrheitswahlen alle Kandidaturen von mindestens 15 Stimmberechtigten mitunterzeichnet werden.
Auf einem Wahlvorschlag dürfen höchstens so viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten genannt sein, als Stellen in der Behörde zu besetzen sind. Jede Kandidatin bzw. jeder Kandidat darf höchstens auf einem der Wahlvorschläge pro Behörde und dort höchstens einmal genannt sein (§ 50 GPR).
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten des betreffenden Wahlkreises unterzeichnet sein. Eine stimmberechtigte Person kann nur einen Wahlvorschlag pro Behörde unterzeichnen. Die Unterzeichnung kann nicht zurückgezogen werden (§ 51 GPR).
Wählbar sind alle in Rifferswil wohnenden Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Lebensjahr am 1. Juli 2026 erreicht haben werden.
Termine
Urnengang vom 8. März 2026 (1. Wahlgang )
Publikation Anordnung 17. Oktober 2025
Ende der 40-Tage-Frist für Beiblatt 26. November 2025, 11.30 Uhr
Publikation der prov. Wahlvorschläge 5. Dezember 2025
Ende der 7-Tage-Frist für Nachmeldungen für Beiblatt 12. Dezember 2025
Publikation der definitiven Wahlvorschläge 19. Dezember 2026
Zustellfrist der Wahlunterlagen 13. Februar 2026
Beginn vorzeitige Stimmabgabe 2. März 2026
Wahlsonntag 8. März 2026
Urnengang vom 14. Juni 2026 ( allfälliger 2. Wahlgang )
Publikation Anordnung 20. März 2026
Ende der 30-Tage-Frist für Beiblatt 17. April 2026
Publikation der definitiven Wahlvorschläge 24. April 2026
Zustellfrist Wahlunterlagen 22. Mai 2026
Beginn vorzeitige Stimmabgabe 8. Juni 2026
Wahlsonntag 14. Juni 2026