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Entwässerungsanlagen
Öffentliche Entwässerungsanlage
Abwasserreinigung: Komplexes Kanalisationsnetz
Dank der Abwasserentsorgung kann jeder Haushalt das verschmutzte Wasser zu beliebiger Tageszeit der öffentlichen Kanalisation übergeben. Das Kanalisationsnetz ist hoch komplex und dient der Ableitung des verschmutzten Abwassers zur Kläranlage. Gleichzeitig dient es der Entwässerung der Strassen bei Regen, wobei hierfür teilweise ein vom Schmutzwasser getrenntes Netz vorhanden ist.
Bei allen Leitungen handelt es sich um Freispiegelleitungen. Das bedeutet, dass das Wasser in relativ grossen Rohren mit stetigem Gefälle bis zur alten ARA unterhalb von Rifferswil fliesst. Dort befindet sich zum einen ein Regenbecken. Es dient dazu Regenwasser zurückzuhalten, bzw. bei stärkerem Regen das Wasser vorzuklären, bevor es in den Jonenbach entlastet wird. Zum anderen gibt es dort ein Pumpwerk.
Das Abwasser wird nach Aeugst a.A. gepumpt, von wo es wieder im freien Gefälle bis zur ARA Zwillikon gelangt. Auf der ARA Zwillikon werden die Schmutzstoffe aufwändig aus dem Abwasser entfernt, damit dieses in den Jonenbach eingeleitet werden kann. Da der Jonenbach ein kleines Gewässer ist, gelten besonders hohe Auflagen für die Einleitung. Insbesondere muss die ARA Zwillikon in Zukunft auch Mikroverunreinigungen wie Medikamentenrückstände weitgehend vollständig aus dem Abwasser eliminieren.
Die Abwasserreinigung ist ein mehrstufiger, aufwändiger Prozess, der rund um die Uhr verlässlich funktionieren muss, da es nicht nur um den Schutz der Gewässer und ihrer Lebewesen geht, sondern auch essenziell für unsere Gesundheit ist. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat festgestellt, dass die Abwasserreinigung, nach der Entdeckung von Antibiotika, der wichtigste Beitrag zur Gesundheit der Menschheit ist. Ohne Abwasserreinigung würde unser Trinkwasser mit Krankheitserreger und Chemikalien kontaminiert, was zu Seuchen und Krankheiten führen würde.
Erneuerung ARA Zwillikon
Die Gemeinde Rifferswil hat in den letzten Jahren die Generelle Entwässerungsplanung (GEP) erneuert. Dabei hat sich gezeigt, dass sich unser Kanalisationsnetz in einem guten Zustand befindet.
Der jährliche Unterhalt darf deswegen aber nicht vernachlässigt werden. Massive Kosten kommen durch die Erneuerung der ARA Zwillikon auf uns zu. Denn neben dem Ausbau der Reinigungsleistung ist auch eine deutliche Erweiterung der Kapazität notwendig.
Diese Investitionen wurden von der ARA Zwillikon schon vor Jahren angekündigt. Der Gemeinderat hat nun den Finanzplan überarbeitet, mit dem Resultat, dass die Verbrauchskosten gesenkt werden konnten.
Private Anlagen
Die Entwässerungsanlagen ab Sammelkanal bis zu den Liegenschaften sind im Eigentum der Grundeigentümer und sind auch durch diese zu unterhalten. Bei starken und länger andauernden Regenfällen kann es vorkommen, dass Abwasserleitungen die grosse Wassermenge nicht mehr genügend abzuleiten vermögen. Verstärkt wird dieses Problem dann, wenn dem Unterhalt von Entwässerungsanlagen nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt wird.
Je nach baulichem Zustand sowie Gefälle der Leitungen empfehlen sich folgende Reinigungsintervalle:
Objekt: |
Intervall: |
Grundleitungen (Schmutz- und Mischwasser) |
Alle 5 Jahre |
Sickerleitungen |
Alle 3 Jahre |
Kontrollschächte |
Alle 2 – 5 Jahre |
Zustandserfassung
Alle 15 Jahre werden die öffentlichen Entwässerungsanlagen durch die Gemeinde optisch mittels Kanalfernsehen auf dessen Zustand geprüft. Gleichzeitig werden dabei auch die privaten Anschlussleitungen kontrolliert und die Kanalfernsehprotokolle im Anschluss den Grundeigentümern zugestellt und diese – wenn nötig – zur Sanierung aufgefordert.
Gemäss der Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) müssen Schmutz- und Mischwasserleitungen dicht sein. Schadhafte Leitungen können das Grundwasser verschmutzen und sind deshalb umgehend wieder instand zu stellen.
Was gehört nicht ins Abwasser?
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Speisereste, organische Abfälle, Verpackungen aller Art
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Bratöle, Bratfette, Öl aus Fritteusen
- Säuren, Gifte, Lösungsmittel, Maschinenöle, Farbreste
- Windeln, Binden, Präservative, Wattestäbchen, Rasierklingen
- Strümpfe, Unterwäsche
- Katzenstreu, Zementwasser, Zigarettenstummel
Diese Abfälle belasten die Kanalisation und könne zu Schäden in Leitungen, Pumpwerken und in der Abwasserreinigungsanlage führen und behindern den Reinigungsprozess. Sie gehören darum nicht ins Abwasser!
Dokumente
Name | |||
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gpw_Wegleitung_Planeingabe_Plandarstellung_Liegenschaftsentwässerung (PDF, 176.7 kB) | Download | 0 | gpw_Wegleitung_Planeingabe_Plandarstellung_Liegenschaftsentwässerung |