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Steuererklärung 2025
Wechsel von Private Tax zu ZHprivateTax
Alle Personen, die Ihre Steuererklärung im letzten Jahr noch mit dem Programm Private Tax ausgefüllt und in Papierform eingereicht haben, haben anstelle der bisherigen Papierformulare bereits ihren persönlichen Zugangscode für die Steuererklärung 2025 erhalten. Mit diesem Zugangscode können Sie ZHprivateTax nutzen.
Ab der Steuerperiode 2025 wird die Download-Lösung Private Tax eingestellt und durch die Online-Lösung ZHprivateTax ersetzt. Damit können Sie Ihre Steuererklärung einfach, papierlos und sicher direkt im Browser ausfüllen. Wir empfehlen Ihnen, ZHprivateTax auszuprobieren, viele Nutzerinnen und Nutzer schätzen die einfache Bedienung und die damit verbundene Zeitersparnis.
Alle wichtigen Informationen, Anleitungen, Erklärvideos und Antworten auf häufige Fragen finden Sie auf der Website des Kantonalen Steueramtes Zürich www.zhprivatetax.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Nutzen Sie auch den technischen Support (ganz unten auf der genannten Webseite), falls Sie eine persönliche Unterstützung wünschen – entweder über das Kontaktformular oder telefonisch. Das Support-Team des Kantonalen Steueramt Zürich berät Sie gerne bei technischen Fragen zur Umstellung auf die Online-Lösung.
Haben Sie fachliche Fragen zum Ausfüllen der Steuererklärung? Das Gemeindesteueramt in Hausen am Albis erteilt Ihnen gerne Auskunft.
Bei Fragen in Zusammenhang mit der Onlineapplikation ZHprivateTax können Sie gerne auch die Hotline anrufen:
0800 22 88 11 (Gratisnummer)
Fristerstreckung
Falls Sie die Steuererklärung nicht rechtzeitig einreichen können, stellen Sie bitte vor Ablauf der Frist einen Antrag auf Fristerstreckung. Diesen können Sie bequem über https://egov-service.ch/public/web/zh/frist/Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. beantragen. Die dafür notwendigen Informationen finden Sie entweder auf dem Anschreiben des Gemeindesteueramts oder im oberen Bereich des Hauptformulars (Steuererklärung, Seite 1).