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Wahlanordnung Friedensrichter Amtsdauer 2027-2033

16. Oktober 2026

Als wahlleitende Behörde hat der Gemeinderat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2027 - 2033 auf den 28. Februar 2027 festgelegt.

In Anwendung von Art. 7 der Gemeindeordnung sowie der §§ 48 ff. des
Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens 25. November 2026, 16.30 Uhr Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung
Rifferswil, Jonenbachstrasse 1, 8911 Rifferswil, einzureichen.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf und Adresse auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden.
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Rifferswil unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Die Wahlanordnung und der Wahlvorschlag sind unter Dokumente abrufbar.

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Wahlanordnung Friedensrichter Amtsdauer 2027-2033 (PDF, 105 kB) Download 0 Wahlanordnung Friedensrichter Amtsdauer 2027-2033
Wahlvorschlagsformular Friedensrichter (PDF, 104 kB) Download 1 Wahlvorschlagsformular Friedensrichter