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Allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot für das Gemeindegebiet Rifferswil
Mit Beschluss vom 23. Juli 2026 hat der Gemeinderat – als Ergänzung zum kantonalen Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe vom 25. Juni 2026 – ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot für das gesamte Gemeindegebiet von Rifferswil erlassen. Eine Ausnahme besteht lediglich für kontrollierte Grillfeuer in Siedlungsgebieten, namentlich in Gärten, Schrebergärten und auf Terrassen, unter Anwendung grösstmöglicher Vorsicht. Das Verbot gilt ab 29. Juli 2026, 12:00 Uhr bis auf Widerruf oder bis zur Aufhebung des kantonalen Verbotes. Zuwiderhandlungen gegen das Feuerverbot werden polizeilich geahndet. Die Bevölkerung wird zu verantwortungsbewusstem Verhalten aufgerufen, um Wald- und Flurbrände zu verhindern.
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| Feuerverbot 2026 (PDF, 945 kB) | Download | 0 | Feuerverbot 2026 |