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Generelle Informationen
Verlust Stimmausweis
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei den Einwohnerdiensten beantragt werden gegen Vorweisen eines amtlichen Ausweises (Identitätskarte, Pass).
Urnenstandort
Vorzeitige Stimmabgabe an der Urne
Die vorzeitige Stimmabgabe an der Urne ist ab Dienstag in der Vorwoche der Abstimmung möglich während der Schalteröffnungszeiten.
Stimmabgabe an der Urne
Die Stimmabgabe am Wahl- und Abstimmungstag ist möglich im Gemeindehaus.
Urnenöffnungszeit: 08.30 - 09.30 Uhr
Voraussetzungen
Brieflich abstimmen
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist