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Einwohnerkontrolle - Handlungsfähigkeitszeugnis bestellen

Wenn Sie sich über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis.

Wann werden Auszüge aus dem Einwohnerregister an Dritte ausgehändigt?

Familienangehörige, Konkubinatspartner sowie Personen in eingetragener Partnerschaft dürfen gegenseitig, wenn sie im gleichen Haushalt leben, die bestellten Dokumente bei der Gemeindeverwaltung unter vorlegen eines amtlichen Ausweises (Pass oder ID) abholen. Dies gilt lediglich für Personen mit Wohnsitz in Rifferswil.
In allen übrigen Fällen ist eine Vollmacht vorzuweisen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Name VornameFunktionTelefonKontakt

Preis

CHF 30.00

Bemerkung

Rechnung

Unterlagen

Wann werden Auszüge aus dem Einwohnerregister an Dritte ausgehändigt?

Familienangehörige, Konkubinatspartner sowie Personen in eingetragener Partnerschaft dürfen gegenseitig, wenn sie im gleichen Haushalt leben, die bestellten Dokumente bei der Gemeindeverwaltung unter vorlegen eines amtlichen Ausweises (Pass oder ID) abholen. Dies gilt lediglich für Personen mit Wohnsitz in Rifferswil.
In allen übrigen Fällen ist eine Vollmacht vorzuweisen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Verfahren

Bei Erhalt Ihrer Bestellung wird Ihnen das Handlungsfähigkeitszeugnis so bald als möglich zugestellt oder Sie können es direkt am Schalter bei der Einwohnerkontrolle abholen (bitte unter Kommentar vermerken). Dritte müssen Vollmacht vorlegen, dass sie berechtigt sind, das Dokument für Sie abzuholen.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.