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Einwohnerkontrolle - Handlungsfähigkeitszeugnis bestellen
Wann werden Auszüge aus dem Einwohnerregister an Dritte ausgehändigt?
Familienangehörige, Konkubinatspartner sowie Personen in eingetragener Partnerschaft dürfen gegenseitig, wenn sie im gleichen Haushalt leben, die bestellten Dokumente bei der Gemeindeverwaltung unter vorlegen eines amtlichen Ausweises (Pass oder ID) abholen. Dies gilt lediglich für Personen mit Wohnsitz in Rifferswil.
In allen übrigen Fällen ist eine Vollmacht vorzuweisen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerdienste | 044 555 77 70 | ewk@rifferswil.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Preis
CHF 30.00
Bemerkung
Unterlagen
Familienangehörige, Konkubinatspartner sowie Personen in eingetragener Partnerschaft dürfen gegenseitig, wenn sie im gleichen Haushalt leben, die bestellten Dokumente bei der Gemeindeverwaltung unter vorlegen eines amtlichen Ausweises (Pass oder ID) abholen. Dies gilt lediglich für Personen mit Wohnsitz in Rifferswil.
In allen übrigen Fällen ist eine Vollmacht vorzuweisen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Verfahren
Online-Formular
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