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Ortsplanungsrevision Rifferswil kommt an die Gemeindeversammlung

30. Januar 2026
Da die bestehenden Planungsinstrumente nicht mehr den heutigen gesetzlichen und räumlichen Anforderungen entsprechen, ist eine Gesamtrevision erforderlich. Im März 2026 wird die Gemeindeversammlung über die revidierte Bau- und Zonenordnung abstimmen.

Die Stimmberechtigten von Rifferswil haben die aktuelle Nutzungsplanung (Bau- und Zonenordnung) im 2010 festgesetzt. Eine Teilrevision erfolgte im 2016 mit Anpassungen im Bereich Seleger Moor.

Da die Instrumente der Nutzungsplanung seit der letzten grossen Revision im Jahr 2010 nicht mehr den veränderten Verhältnissen angepasst worden sind, sollen diese revidiert werden. Zwischenzeitlich wurden der kantonale Richtplan, der regionale Richtplan Knonaueramt und das Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung umfassend überarbeitet.

Als Grundlage für die Revision der Richt- und Nutzungsplanung wurden konzeptionelle Überlegungen zur räumlichen Entwicklung mit Zielen und Vorstellungen im Sinne einer Gesamtschau unter Einbezug der Rifferswiler Bevölkerung erarbeitet und in einem räumlichen Entwicklungsleitbild festgehalten.

Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung soll somit den gewandelten Ansprüchen sowie den angepassten übergeordneten Planungen Rechnung tragen. Es geht dabei insbesondere um folgende Themen:

  • Umsetzung der Überlegungen zur ortsbaulichen Entwicklung, die im Rahmen des räumlichen Entwicklungsleitbilds mit Blick auf die langfristige Entwicklung als Gesamtschau erarbeitet wurden
  • Überprüfung der Nutzungsdichten und der Verdichtungsmöglichkeiten
  • Anpassung auf neue Bedürfnisse und Herausforderungen der Gemeinde
  • Abstimmung auf neue übergeordnete Regelungen und Vorgaben

Im Rahmen der vorliegenden Revision der Nutzungsplanung muss ausserdem die interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) umgesetzt werden.

Am 18. März 2026 wird die Revision der Ortsplanung der Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorgelegt.