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13.10.2024 18:21:28
Bei einem Unfall mit einem Tier ist gemäss Gesetz immer unverzüglich der Besitzer oder die
Polizei über Telefon 117 zu benachrichtigen. Wer die Meldung unterlässt, macht sich strafbar.
Auch den aufmerksamsten Fahrzeuglenker:innen kann eine Kollision mit einem Tier passieren, was noch keine Folgen hat. Denn Tiere achten nicht auf den Verkehr und erkennen Strassen meist nicht als Gefahr. Angefahrene, nicht sofort getötete Wildtiere flüchten häufig verletzt und verenden nicht selten qualvoll.
Kommt es zu einer Kollision mit einem Wildtier ist unverzüglich die Polizei über die Notrufnummer 117 zu informieren. Diese bietet den zuständigen Jäger auf, der das tote Tier versorgt oder das verletzt geflüchtete Tier nachsucht. Ein verletztes Wildtier wird grundsätzlich erlöst und darf nicht durch einen Tierarzt behandelt werden. Der aufgebotene Jäger stellt bei einem Schaden am Fahrzeug das für die Versicherung notwendige Unfallprotokoll aus.
Die Missachtung der Meldepflicht (Fahrerflucht nach einem Wildunfall) hat rechtliche
Konsequenzen und wird bestraft. Nebst dem pflichtwidrigen Verhalten nach einem Verkehrsunfall könnten Sie sich auch der fahrlässigen Tierquälerei schuldig machen.
Richtiges Verhalten bei Wildunfällen:
1. Anhalten und Warnblinker einschalten.
2. Unfallstelle sichern (Pannendreieck).
3. Polizei über die Notrufnummer 117 benachrichtigen.
4. Sich dem verletzten Tier nicht annähern (Distanz halten).
5. Eintreffen der Polizei, Wildhüter, Jäger abwarten.
Helfen Sie mit, Unfälle mit Tieren zu verringern. Fahren Sie vorausschauend, angepasst und
vernünftig. Ein Wildtier kommt selten allein.
Weitergehende Informationen finden Sie hier:
Sicherheit im Strassenverkehr | Kanton Zürich (zh.ch)
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