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Identitätskarte/Pass erneuern
Benötigen Sie eine neue Identitätskarte? Der Antrag für die neue Identitätskarte kann bei der Gemeindeverwaltung gestellt werden. Das persönliche Vorsprechen der antragstellenden Person ist zwingend (auch Babies und Kleinkinder). Kinder ab 7 Jahren müssen den Antrag zusätzlich selber unterschreiben. Die alte IDK ist zur Entwertung mitzubringen, egal, ob sie noch gültig oder bereits abgelaufen ist. Bringen Sie ein aktuelles Foto mit (beachten Sie die FotomustertafelExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.). Das Foto darf nicht für einen früheren Ausweis verwendet worden sein. Das Passbüro würde den Antrag zurückweisen.
Neueingebürgerte
Bitte bringen Sie zur Identifikation den ausländischen Reisepass oder die ausländische Identitätskarte mit.
Zustimmungserklärung für minderjährige Kinder/Jugendliche
Eltern von Kinder- und Jugendliche bis 18 Jahre (Minderjährige) müssen sich mit ihrem (ausländischen) Pass oder ihrer Schweizer Identitätskarte oder Ihrem Schweizer Reiseausweis ausweisen.
Minderjährige benötigen für den Identitätskartenantrag die Zustimmung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteiles sofern die Eltern nicht an derselben Adresse wohnhaft sind (separater Haushalt). Bei alleinigem Sorgerecht eines Elternteils, muss der Sorgerechtsnachweis mitgebracht werden (z.B. Gerichtsurteil mit Rechtskraftbescheinigung oder amtliche Dokumente, welche die Sorgerechtssituation bestätigen (z.B. KESB, ehem. Vormundschaftsbehörde).
Die unten angefügte Übersicht veranschaulicht, welche Unterlagen am Tag des Vorsprechens vorgelegt werden müssen.
Bei Verlust der Identitätskarte/Pass
Falls eine ID verloren wurde, benötigen wir einen Verlustschein eines Schweizer Polizeipostens (in deutscher Amtssprache).
Kombi (bestehend aus Pass und IDK)
Der Pass oder das „Kombi" können Sie nur beim kantonalen Passbüro Zürich beantragen. Der Antrag für einen neuen Pass ist beim Bundesamt für Polizei fedpol Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.zu stellen.
Versanddauer
Die Zustellung des Ausweises erfolgt per Einschreiben innert 10 Arbeitstagen.
Kosten
Die Ausweisgebühr für eine erwachsene Person kostet Fr. 70.00
Die Ausweisgebühr für ein/en Kind/Jugendlichen kostet Fr. 35.00
(Versandporto von Fr. 5.00 ist in der Gebühr inbegriffen)
Biometrische ID
Ab 2. November 2026 wird die neue biometrische ID eingeführt. Gleichzeitig bleibt die bisherige ID ohne Chip weiterhin erhältlich. Die neue biometrische ID enthält einen Chip. Auf diesem werden unter anderem das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert. Die Erfassung der biometrischen Daten erfolgen beim kantonalen Passbüro. Die biometrischen ID können nicht bei den Einwohnerdiensten Rifferswil beantragt werden, sondern müssen beim kantonalen Passbüro bestellt werden.
Reisen in die EU: Was gilt?
Gemäss den aktuellen Informationen des Bundes wird eine Verpflichtung zur biometrischen ID für EU-Reisen erst im Zusammenhang mit dem angepassten Freizügigkeitsabkommen (FZA) relevant. Im neuen FZA ist festgehalten, dass Identitätskarten, die ein Jahr nach Inkrafttreten des angepassten FZA ausgestellt werden, für Reisen in die EU einen Chip enthalten müssen. Nicht-biometrische ID, die vor diesem Zeitpunkt ausgestellt wurden, bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum für Reisen in die EU gültig.
Preis
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| IDK_Pass_Bestellungen.pdf (PDF, 112 kB) | Download | 0 | IDK_Pass_Bestellungen.pdf |
| Zustimmung Eltern bei Kindern und Jugendlichen (PDF, 73 kB) | Download | 1 | Zustimmung Eltern bei Kindern und Jugendlichen |
| Uebersicht_Zustimmungserklaerung_-_wann_wird_die_Erklaerung_benoetigt.pdf (PDF, 100 kB) | Download | 2 | Uebersicht_Zustimmungserklaerung_-_wann_wird_die_Erklaerung_benoetigt.pdf |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Einwohnerdienste und AHV-Zweigstelle | 044 555 77 70 | ewk@rifferswil.ch |