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20.05.2024 11:06:46


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Betreibungswesen - Betreibungsauskunft

Selbstauskunft

Eine Betreibungsauskunft über die eigene Person (Selbstauskunft) wird entweder am Schalter gegen Ausweisvorlage (Identitätskarte, Reisepass oder Ausländerausweis) ausgestellt oder kann auch auf dem Postweg gegen Rechnung verschickt werden. Dazu ist aber ein schriftliches Auskunftsgesuch erforderlich und dem Betreibungsamt muss eine Ausweiskopie eingereicht werden.


Auskunft über eine Drittperson

Damit Auskunft über eine Drittperson erteilt werden kann, muss dem Betreibungsamt ein aktuelles Interesse glaubhaft gemacht werden. Als Interessennachweis eignen sich z.B. Verträge, Bestellungen, Anfragen, Offerten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Mahnschreiben und dergleichen. Die Auskunft wird schriftlich erteilt


Zuständigkeit

Zuständig ist das Betreibungsamt am Wohnort der betreffenden Person, oder, wenn Auskunft über eine juristische Person verlangt wird, am eingetragenen Sitz der Gesellschaft.


Kosten

Die Gebühr für eine schriftliche Betreibungsauskunft beträgt Fr. 17.00 (plus allenfalls Porto Fr. 1.00).

Zur schriftlichen Anfrage benutzen Sie bitte den untenstehenden Link. Das Betreibungsamt kann eine Vorauszahlung der Gebühr verlangen.

Aktionen
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Zuständige Unterinstanz: Betreibungs- und Gemeindeammannamt

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