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03.07.2025 09:14:24


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Betreibungswesen - Betreibungsauskunft - Betreibungsamt Hausen am Albis

Ein Versand erfolgt ausschliesslich digital. Wird ein Betreibungsauszug in Papierformat zusätzlich gewünscht, muss dies mit separater E-Mail an betreibungsamt@hausen.ch (kostenpflichtig) bestellt werden. Das Betreibungsamt behält sich das Recht vor, gegebenenfalls einen Kostenvorschuss zu verlangen.

Auskunft über eine Drittperson
Damit Auskunft über eine Drittperson erteilt werden kann, muss dem Betreibungsamt ein aktuelles Interesse glaubhaft gemacht werden. Als Interessennachweis eignen sich z.B. Verträge, Bestellungen, Anfragen, Offerten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Mahnschreiben und dergleichen.

Zuständigkeit
Zuständig ist das Betreibungsamt am Wohnort der betreffenden Person, oder, wenn Auskunft über eine juristische Person verlangt wird, am eingetragenen Sitz der Gesellschaft.

Kosten
Die Gebühr für eine schriftliche Betreibungsauskunft beträgt Fr. 18.00

Aktionen
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Zuständige Unterinstanz: Betreibungs- und Gemeindeammannamt
Zuständige Instanz: Betreibungsamt und Gemeindeammanamt

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