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Einwohnerkontrolle - Adressänderung/Umzug innerhalb Gemeinde/Mehrfamilienhaus
Personen, die innerhalb der Gemeinde oder des Gebäudes umziehen, melden dies der Einwohnerkontrolle gemäss kantonalem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) innert 14 Tagen.
Die Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren sieht bei einer Überschreitung der Meldepflicht eine Busse von Fr. 100.00 vor.
Die Adressänderung/Umzug im gleichen Wohngebäude kann über die Plattform eUmzugCH (siehe Link) erfolgen oder persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle Rifferswil.
Für die persönliche Ummeldung am Schalter werden folgende Dokumente benötigt:
Schweizer Bürgerrecht
- amtlicher Ausweis (Pass oder ID)
- Mietvertrag, Untermietvertrag, Wohnungsausweis oder Kaufvertrag
Ausländische Staatsangehörige
- amtlicher Ausweis (Pass oder ID)
- Ausländerausweis
- Mietvertrag, Untermietvertrag, Wohnungsausweis oder Kaufvertrag
- Gebühr für den Wohnungswechsel (dies ist je nach Art der Bewilligung verschieden)
Aktionen
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 044 555 77 70 | ewk@rifferswil.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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