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Gastwirtschaftspatent
Neben den baurechtlichen Bestimmungen sind das Lebensmittelgesetz (LMG), die Hygieneverordnung (HyV) und das Arbeitsgesetz (ArG) mit den zugehörigen Ausführungsverordnungen einzuhalten.
Für die Führung von Gastwirtschaftsbetrieben ab 10 Plätzen oder bei Alkoholausschank ist zudem gemäss § 2 Abs. 1 lit. a, Gastgewerbegesetz (GGG), ein Patent notwendig.
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