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Einwohnerkontrolle - Adressauskunftsbegehren

Privaten Personen oder Organisationen werden im Einzelfall auf Gesuch

Voraussetzungslose Adressauskunft gemäss § 18 Abs. 1 MERG, § 16 lit. a IDG

Name, Vorname, Wohnort, Zu- und Wegzugsdatum

Gebühr pro Registerauszug und pro Person Fr. 15.00

Erweiterte Adressauskunft, wenn ein berechtigtes Interesse (Verlustscheine, Rechnungen, Verträge oder ähnliches) gemäss § 18 Abs. 1 und 2 MERG, §§ 16 lit. a und 17 Abs. 1 IDG, glaubhaft gemacht wird und Ihrer schriftlichen Anfrage ein Interessennachweis beiliegt, werden zusätzlich folgende Daten bekanntgegeben

Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort sowie Zuzugs- und Wegzugsort

Gebühr pro Registerauszug und pro Person Fr. 30.00

Name VornameFunktionTelefonKontakt

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