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Einwohnerkontrolle - Miete Engelscheune
Die Einwohnerkontrolle Rifferswil wird sich, aufgrund Ihrer Anfrage, mit Ihnen in Verbindung setzten und Sie über die Verfügbarkeit informieren.
Gast-/Festwirtschaftsbetrieb - was ist zu beachten?
Wird am Anlass ein vorübergehend bestehender Betrieb (Gast-/Festwirtschaft) oder ein Barbetrieb mit Alkoholausschank geführt, benötigt der Betreiber ein Wirtschaftspatent. Das Patentgesuch ist bei der Gemeindeverwaltung Rifferswil einzureichen.
Ebenfalls ist für das Hinausschieben der Schliessungsstunde eine Bewilligung bei der Gemeinde zu beantragen.
Allgemeinde Informationen entnehmen Sie dem Gebührentarif.
Aktionen
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 044 555 77 70 | ewk@rifferswil.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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